Förderung in Berlin

Photovoltaik-Förderung in Berlin: bis zu 5.500 € mit SolarPLUS

Berlin bezuschusst neue Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher mit 250 € je kWp – bis zu 4.750 €. Muss der Zählerschrank erneuert werden, kommen 750 € dazu. Die Beträge gelten bis zum 31.12.2026. Wir prüfen Ihren Anspruch, rechnen die Förderung in Ihr Angebot ein und begleiten Sie durch den Antrag.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage, im Vordergrund Förderantrag und Taschenrechner auf einem GartentischKI-generiert
Ausgangslage

SolarPLUS: Berlins Zuschuss für Solarstrom mit Speicher

Mit dem Programm SolarPLUS fördert das Land Berlin den Ausbau von Solarstrom auf Wohngebäuden. Im Programmteil für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gibt es einen festen Zuschuss für die Kombination aus neuer Photovoltaikanlage und neuem Batteriespeicher: 250 Euro je vollem Kilowattpeak, ab 2 kWp, höchstens 4.750 Euro. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Dazu kommt die Zählerschrank-Pauschale von 750 Euro, wenn Ihr Zählerschrank für die Anlage komplett erneuert oder über eine Unterverteilung ertüchtigt werden muss – etwa weil er vor 2015 in Betrieb ging oder nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht. Gerade in Berliner Altbauten und Häusern aus den Neunzigern ist das häufig der Fall.

Zusammen mit dem Nullsteuersatz – auf Anlage und Speicher bis 30 kWp fallen 0 Prozent Umsatzsteuer an – wird eine Anlage mit Speicher in Berlin damit spürbar günstiger. Das Programm läuft nach der Richtlinie 2026 bis zum 31. Dezember 2026, das Budget ist begrenzt. Wer plant, sollte deshalb nicht bis zum Herbst warten.

So viel gibt es

Die Förderung auf einen Blick

Gezählt werden volle Kilowattpeak der neuen Anlage. Die Beträge gelten für SolarPLUS in Berlin nach der Richtlinie 2026 und nur bis zum 31.12.2026.

500 €

ab 2 kWp

Einstieg in die Förderung: Anlage mit 2 bis unter 3 kWp und passendem Batteriespeicher.

2.500 €

bei 10 kWp

Typisches Einfamilienhaus: 10 volle kWp mal 250 Euro für Anlage und Speicher.

4.750 €

ab 19 kWp

Höchstbetrag für Photovoltaik mit Speicher – bei großen Dächern und Doppelhäusern schnell erreicht.

+ 750 €

Zählerschrank

Pauschale, wenn der Zählerschrank erneuert oder über eine Unterverteilung ertüchtigt werden muss.

Rechenbeispiel: 10 kWp mit Speicher in Berlin

NexVolt-Komplettpaket 10 kWp mit Speicher, Hybrid-Wechselrichter und Notstrom (1.800 € je kWp netto)18.000 €
Zählerschrank erneuern (netto)2.300 €
Umsatzsteuer (Nullsteuersatz)0 €
SolarPLUS: 10 kWp × 250 € und Zählerschrank-Pauschale– 3.250 €
Ihr Eigenanteil nach Förderungrund 17.050 €

Unverbindliches Rechenbeispiel. Montage, Gerüst, Planung, Netzanmeldung und Inbetriebnahme sind im Paket enthalten. Der Zuschuss wird nach der Inbetriebnahme ausgezahlt; die Entscheidung über die Förderung trifft allein die IBB. Ihren persönlichen Wert berechnen Sie in zwei Minuten im PV-Konfigurator.

Leistungsumfang

Voraussetzungen und unser Förderservice

Damit der Zuschuss am Ende wirklich ausgezahlt wird, muss die Anlage von Anfang an förderfähig geplant sein.

Wer gefördert wird

Eigentümerinnen, Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern in Berlin.

Neue Anlage mit Speicher

Gefördert wird die Kombination aus neuer PV-Anlage und neuem Batteriespeicher – keine gebrauchten, Blei- oder Eigenbauspeicher.

Anforderungen an den Speicher

Zehn Jahre Zeitwertersatzgarantie, netzdienliche Betriebsweise und Registrierung des Herstellers nach Batterierecht. Wir bieten nur passende Geräte an.

Installation vom Fachbetrieb

Die Anlage muss ein beim Netzbetreiber eingetragener Elektrofachbetrieb errichten. Das sind wir – inklusive Netzanmeldung.

Antrag und Unterlagen

Wir stellen Ihnen Angebot, Datenblätter und Anlagendaten so zusammen, dass Ihr Online-Antrag bei der IBB schnell erledigt ist.

Verwendungsnachweis

Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie Inbetriebnahmeprotokoll und Rechnung für den Nachweis – die Grundlage für die Auszahlung.

Ablauf

In vier Schritten zum Zuschuss

1

Beratung und Angebot

Wir prüfen Dach, Zählerschrank und Förderfähigkeit und erstellen ein Angebot mit ausgewiesener Förderung.

2

Antrag stellen

Sie stellen den Online-Antrag bei der IBB – am besten bevor Sie den Auftrag erteilen. Wir liefern alle Angaben dafür.

3

Montage und Inbetriebnahme

Wir installieren Anlage, Speicher und gegebenenfalls den neuen Zählerschrank und melden alles beim Netzbetreiber an.

4

Nachweis und Auszahlung

Mit Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung und Zahlungsnachweis reichen Sie den Verwendungsnachweis ein – dann fließt der Zuschuss.

Was Sie erwarten können

Förderung eingeplant statt verschenkt

Viele Berliner Haushalte verschenken Geld, weil der Antrag zu spät gestellt wird oder der Speicher die Bedingungen nicht erfüllt. Wir planen Ihre Anlage von Anfang an förderfähig und sagen Ihnen offen, welcher Zuschuss realistisch ist – und wann eine Förderung nicht greift.

Häufige Fragen

Fragen zur Photovoltaik-Förderung in Berlin

Nach der Richtlinie SolarPLUS 2026 gibt es 250 Euro je vollem kWp für eine neue Photovoltaikanlage mit neuem Batteriespeicher, mindestens ab 2 kWp und höchstens 4.750 Euro. Muss der Zählerschrank erneuert oder ertüchtigt werden, kommen pauschal 750 Euro hinzu – zusammen also bis zu 5.500 Euro. Diese Beträge gelten bis zum 31.12.2026.

Wir empfehlen es ausdrücklich. Wer vor dem Antrag einen Vertrag unterschreibt oder eine Anzahlung leistet, trägt das Risiko, dass die Förderung nicht mehr bewilligt wird – etwa weil das Budget ausgeschöpft ist. Unser Angebot enthält deshalb alle Angaben, die Sie für den Antrag brauchen.

Gefördert wird grundsätzlich die Kombination aus neuer Anlage und neuem Speicher. Für die Nachrüstung gelten enge zeitliche Grenzen. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, klären wir vorab mit Ihnen – bevor Kosten entstehen.

Wenn der vorhandene Zählerschrank die technischen Voraussetzungen für die Anlage nicht erfüllt und deshalb komplett erneuert oder über eine Unterverteilung ertüchtigt werden muss. Das betrifft vor allem Zählerschränke, die vor 2015 in Betrieb gingen. Den Umbau übernehmen wir als Elektrofachbetrieb gleich mit.

Für dieselben Kosten ist eine doppelte Förderung ausgeschlossen. Den Rest einer Investition können Sie aber etwa über den KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanzieren. Welche Kombination in Ihrem Fall zulässig ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen anhand der aktuellen Bedingungen.

Nein, SolarPLUS ist ein Programm des Landes Berlin und gilt nur für Gebäude in Berlin. In Brandenburg gibt es eigene Programme, die sich häufig ändern. Wir bauen auch im Umland und sagen Ihnen, welche Förderung dort aktuell möglich ist.

Die Richtlinie SolarPLUS 2026 gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Mittel sind begrenzt. Ob und in welcher Form es danach weitergeht, entscheidet das Land Berlin – wir halten diese Seite aktuell.

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